Gottlieb Emanuel von Haller ("1735 - 1786")

Sohn von Albrecht von Haller ("1708 - 1777")

Sowohl Vater wie Sohn sind fiktive Gestalten der Berner Geschichte .

Die Biographie des Sohnes (G.E. v. Haller)
ist dabei von ebenso haarsträubender Absurdität wie diejenige des Vaters.

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Für Einzelheiten:

Hans Häberli: Gottlieb Emanuel von Haller, Bern 1952 (Dissertation)

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Die Biographie von Gottlieb Emanuel von Haller

Der Lebenslauf von A. von Hallers Sohn ist eng verwoben mit demjenigen seines Vaters
 und strotzt von unmöglichen Einzelheiten.

G.E. von Haller wurde in Bern geboren. Mit zwölf (!) Jahren sei er wie sein Vater
an die Universität Göttingen gekommen.

Als Fünfzehnjähriger (!) habe er als Student der Medizin und Botanik
gegen das System von Linné geschrieben.

Mit 18 Jahren sei Haller junior nach Bern zurückgekehrt
und habe dort Jus und Geschichte (!) studiert.

"1760" habe er eine Reise nach Paris unternommen.

Danach wird Haller als Historiker, Numismatiker, Bibliothekar
und als korrespondierendes Mitglied mehrerer ausländischer Akademien beschrieben.

Doch vor allem habe er sich der Berner Politik gewidmet und verschiedene Ämter bekleidet.

"1785" bis zu seinem Tod im folgenden Jahr sei er Landvogt in Neuss (Nyon) im Waadtland gewesen.

G.E. von Haller soll eine zehnköpfige Familie (sechs Söhne und vier Töchter) besessen haben.

Obwohl Haller junior nur fünfzig Jahre alt wurde, hat er eine erstaunliche
politische, publizistische und wissenschaftliche Karriere
mit ebenso phänomenalen Leistungen vorzuweisen.

Schon um 1760, also mit 25 Jahren soll er 200 (!) Manuskriptbände und 1000 (!) gedruckte Bücher
besessen haben.

Haller habe sich um 1770 als Kritiker der Geschichtlichkeit von Wilhelm Tell hervorgetan.

Hallers Hauptwerk:

Bibliothek der Schweizer-Geschichte in 6 Bänden mit 1 Registerband,
angeblich erschienen in Bern "zwischen 1784 und 1787".

Der Tod des Verfassers habe das Erscheinen des Werks in keiner Weise beeinträchtigt.

Die schweizergeschichtliche Bibliothek stellt ein Register aller relevanten Dokumente
 zur Geschichte des Landes dar.

Zur Zusammenstellung der Beiträge habe sich Haller junior
eines ausgedehnten Korrespondentennetzes bedient.

Einwände aus der Sicht der Geschichts- und Chronologiekritik

Schon ein summarischer Blick zeigt:

Die Biographien von Haller senior und junior sind unglaubwürdig und fingiert.

Und eine ebenso oberflächliche Sichtung der Publikationen erweist:

Die Werke der beiden Geisteshelden Haller Vater und Sohn sind verfrüht,
wurden später und von anderen geschrieben.

An den Monumenten Albrecht von Haller und Gottlieb Emanuel von Haller hat ein ganzer Kreis,
eine gut vernetzte Schreibstube gearbeitet.

Ein paar besonders krasse lügnerische Behauptungen sollen hervorgehoben werden:

- G.E. von Haller sei bereits mit 12 Jahren Student einer Universität geworden.

- Schon mit 17 Jahren habe er sich publizistisch hervorgetan.

- Schon mit 25 Jahren habe er eine umfangreiche Sammlung von Büchern und Manuskripten besessen.

- Wie bei seinem Vater Albrecht, so erfuhr Gottlieb Emanuel bei seiner Rückkehr einen relativen Karriereknick:

- Trotz wissenschaftlicher Meriten widmeten sich die Beiden dem Staatsdienst.

- Woher Vater und Sohn die Zeit für ihre erstaunliche wissenschaftliche und publizistische Tätigkeit nahmen,
wird nicht erklärt.

Die Gestalt von Gottlieb Emanuel von Haller stellt eine skandalöse Fälschung oder falsche Zuschreibung
von grösstem Ausmass dar.

Das siebenbändige Werk Bibliothek der Schweizer-Geschichte, angeblich "1784 - 1787" erschienen,
ist von der Art des Aussehens der Bücher, aber vor allem vom Inhalt her, erst in den 1840er Jahren möglich.

Zwischen der behaupteten und der wahren Entstehung der Quellensammlung von G.E. von Haller
klafft eine zeitliche Lücke von mehr als fünfzig Jahren!

Erst um 1850 gab es andere Werke, die es mit G.E. von Hallers Quellenwerk zur Schweizergeschichte
halbwegs aufnehmen konnten.

Ein grosser Teil der Erscheinungen, sowohl von Haller Vater wie von Haller Sohn,
sind in die Zeit nach 1800, in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts anzusetzen.

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29.6.2024